Wenn Sie Anspruch auf * Grundsicherung für Arbeitssuchende bzw. Sozialgeld nach dem SGB II, * Sozialhilfe nach dem SGB XII, * Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz, * Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz oder * Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben, können Sie schulische Gelder auch über die „Leistungen für Bildung und Teilhabe“ beantragen.

Kontakt: Landratsamt Nürnberger Land – Sozialwesen; Leistungen für Bildung und Teilhabe, Waldluststr. 1, 91207 Lauf a. d. Pegnitz, Tel.: 09123 950-0

Internet: https://www.nuernberger-land.de/serviceleistungen/bildungs-und-teilhabeleistungen